Mit der Erweiterung der Wiener Parkraumbewirtschaftung am 01.03.2022 ist die Bundeshauptstadt eine (nahezu) flächendeckende Kurzparkzone. Ohne Ausnahmegenehmigung ist somit ein kostenpflichtiges Abstellen von Kfz über eine Dauer von mehr als zwei Stunden an Werktagen (Mo-Fr) im Zeitraum von 9-22 Uhr nicht mehr möglich.
Diese Regelung betrifft auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die dann zum dauerhaften Parken im öffentlichem Raum in Wien nicht mehr abgestellt werden können. Die Wirtschaftskammer Wien hat daher mit Garagenbetreibern gesprochen und bietet einen Überblick über Parkplätze für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bzw. der Nutzungsklasse N1.
Folgende Garagenbetreiber bieten laut aktuellem Stand (Jänner 2022) Stellplätze zum (Dauer-)Parken von LKW an. Die jeweils aktuelle Übersicht finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Wien.